Reptiliengarten

fressen und gefressen werden

Artenschutz


Meldepflicht für Europäischen Landschildkröte

Griechischen Landschildkröten stehen im Anhang A des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) und daher meldepflichtig (www.bfn.de) .

Die Haltung von Europäischen Landschildkröten muss der zuständigen Behörde gemeldet werden. Jeder Zu- und Abgang von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Zwickauer Landkreis ist es das Amt für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft.

Griechischen Landschildkröten ohne EU-Bescheinigung (CITES) und Vermarktungsfreigabe dürfen nicht verkauft werden.

 

Die Europäischen Landschildkröte (WA Anhang A) sollte das Tier innerhalb von 2 Wochen nach den Kauf bei Ihrer zuständigen Landesbehörde mit dem Nachweis EU- Bescheinigung angemeldet werden. In der Regel genügt es eine Kopie der EU- Bescheinigung an die zuständige Landesbehörde zu schicken.

Beim Tod eines Tieres sind die Original -EU-Bescheinigungen zurück an die Behörde zuschicken.

Die Bestandsanzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.

 

Meldepflicht (Bestandsanzeige) besteht auch für:

 

Grüner Leguan (Iguana iguana)

Pantherchamäleon (Furcifer pardalis)

Pfeilgiftfröche (Dendrobates)